WLAN Verstärker selber bauen: Grenzen kennen

Die Idee klingt verlockend: Ein selbst gebauter WLAN-Verstärker, zusammengesetzt aus günstigen Komponenten, soll die toten Winkel im Haus beseitigen. Tatsächlich gibt es eine kleine, aktive Bastler-Szene, die genau das versucht. Was dabei technisch möglich ist und wo das deutsche und europäische Recht eine harte Grenze zieht, ist jedoch vielen nicht bewusst. Wer die falschen Entscheidungen trifft, riskiert nicht nur Störungen im eigenen Netz, sondern auch Bußgelder und die Haftung für Fremdschäden.

Was „selber bauen“ hier überhaupt bedeutet

Es gibt zwei grundlegend verschiedene Ansätze. Beim ersten Ansatz werden handelsübliche Router oder Access Points mit alternativer Firmware wie OpenWrt oder DD-WRT bespielt, um erweiterte Funktionen freizuschalten. Beim zweiten Ansatz werden Hardware-Komponenten, also Antennen, Verstärker-Module und Platinen, physisch zusammengesetzt. Beide Wege haben unterschiedliche rechtliche Ausgangspunkte, und nur beim ersten bewegt man sich noch relativ sicher im legalen Rahmen.

Wer sich tiefer in die praktische Umsetzung einlesen will, findet bei WLAN Verstärker selber bauen eine technisch detaillierte Übersicht zu den gängigen Methoden und deren Vor- und Nachteilen. Dort wird auch erklärt, welche Firmware-Varianten für welche Geräte geeignet sind und welche Parameter sich dabei verändern lassen.

Die Bundesnetzagentur regelt den Funkverkehr

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zuständige Behörde für die Zuteilung und Überwachung von Funkfrequenzen. Das 2,4-GHz-Band und das 5-GHz-Band, die für WLAN genutzt werden, sind zwar lizenzfrei nutzbar, unterliegen aber strikten Leistungsbeschränkungen. Im 2,4-GHz-Band liegt die maximal zulässige Strahlungsleistung (EIRP) bei 100 Milliwatt, also 20 dBm. Im 5-GHz-Band gelten je nach Frequenzbereich Werte zwischen 200 Milliwatt und 1 Watt, verbunden mit zusätzlichen Auflagen wie dem Dynamic Frequency Selection-Protokoll (DFS), das Kollisionen mit Radaranlagen verhindert.

Wer diese Grenzen durch den Einbau eines externen Verstärker-Moduls überschreitet, betreibt eine nicht zugelassene Funkanlage. Das ist keine Ordnungswidrigkeit im Bagatellbereich: Nach dem Telekommunikationsgesetz können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. In der Praxis sind solche Extremfälle selten, aber Abmahnungen und Beschlagnahmungen durch die Bundesnetzagentur kommen vor, besonders wenn Nachbarn oder benachbarte Betriebe Störungen melden.

CE-Kennzeichnung und die RED-Richtlinie

Wer ein Gerät aus einzelnen Komponenten zusammenbaut und dieses Gerät anschließend betreibt, gilt im Sinne der europäischen Funkanlagenrichtlinie (RED, 2014/53/EU) als Hersteller. Das bedeutet: Für das selbst zusammengebaute Gerät gibt es keine CE-Kennzeichnung, keine Konformitätserklärung und keine Zulassung. Der Betrieb ist damit in der gesamten EU illegal, sobald das Gerät nicht ausschließlich für interne Entwicklungs- und Testzwecke genutzt wird.

Anders verhält es sich, wenn lediglich die Firmware eines bereits zugelassenen Geräts verändert wird. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Manche Hersteller sperren die Sendeleistungsregulierung in ihrer Hardware so ab, dass alternative Firmware diese Grenzen nicht überschreiten kann. Andere Geräte erlauben per Firmware tatsächlich höhere Sendeleistungen, was die Zulassung des Originalgeräts faktisch aufhebt und denselben Rechtsstatus wie ein Eigenbaugerät erzeugt.

Antennen: Der unterschätzte Faktor

Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass der Austausch der Antenne gegen ein stärkeres Modell unproblematisch sei, solange die Sendeleistung des Routers selbst unverändert bleibt. Das stimmt nicht. Die regulierte Größe ist die EIRP, also die effektiv abgestrahlte Leistung. Eine Antenne mit 9 dBi Gewinn erhöht die EIRP gegenüber einer Standard-Antenne mit 2 dBi Gewinn erheblich, ohne dass am Gerät selbst etwas verändert wurde. Bei einem Router, der bereits die zulässige EIRP-Grenze ausreizt, führt ein solcher Antennen-Tausch zwangsläufig zur Überschreitung.

  • 2,4 GHz, maximale EIRP: 100 mW (20 dBm)
  • 5 GHz (5150 bis 5350 MHz): 200 mW (23 dBm), nur Indoor-Betrieb
  • 5 GHz (5470 bis 5725 MHz): 1000 mW (30 dBm), DFS verpflichtend
  • Antennengewinn: erhöht die EIRP direkt und muss eingerechnet werden

Wer also eine Richtantenne auf sein Dach montiert, um das WLAN in das Gartenhaus zu verlängern, sollte die Gesamtkalkulation aus Sendeleistung und Antennengewinn genau prüfen. Außerdem greifen ab einer bestimmten Montagehöhe zusätzliche baurechtliche Regelungen.

Was technisch sinnvoll und legal möglich ist

Innerhalb der gesetzlichen Grenzen gibt es durchaus Spielraum für clevere Lösungen. Mesh-Systeme aus mehreren Access Points, die über Ethernet oder per Funk miteinander verbunden sind, verbessern die Abdeckung ohne jeden Rechtsverstoß. Powerline-Adapter kombiniert mit einem zusätzlichen Access Point sind ebenfalls ein bewährter Weg, der keine Funkrechts-Fragen aufwirft.

Für technikaffine Nutzer bietet OpenWrt als quelloffene Router-Firmware viele Möglichkeiten zur Optimierung: Kanalwahl, Bandbreiten-Priorisierung, QoS-Einstellungen und detailliertes Monitoring lassen sich damit weit besser steuern als mit der Werks-Firmware der meisten Geräte. Entscheidend ist, dass die Sendeleistung dabei im zulässigen Rahmen bleibt, was bei korrekt konfigurierten OpenWrt-Installationen auf zertifizierter Hardware grundsätzlich möglich ist.

Haftung bei Störungen durch Dritte

Wer ein nicht zugelassenes Funksystem betreibt und dadurch ein Nachbarnetz, ein Unternehmensnetz oder medizinische Geräte stört, haftet zivilrechtlich für entstandene Schäden. Das ist kein theoretisches Szenario: WLAN-Störungen in dicht besiedelten Wohngebieten führen regelmäßig zu Beschwerden und Messungen durch die Bundesnetzagentur. Wohngebäude mit vielen Parteien, Gewerbegebiete und Krankenhäuser in der Nähe sind besonders sensible Umgebungen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ausschließlich Geräte kaufen, die eine gültige CE-Kennzeichnung tragen, und auf Modifikationen verzichten, die den Zulassungsrahmen verlassen. Die technischen Möglichkeiten für eine gute WLAN-Abdeckung sind auch ohne Eigenbau-Verstärker heute so gut, dass sich das rechtliche Risiko schlicht nicht lohnt.