Wussten Sie, dass die Frist für die Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug eines Mieters 12 Monate beträgt? Egal, ob der Mieter während des Abrechnungszeitraums auszieht oder nicht, der Vermieter hat noch immer ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzusenden. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter die Einhaltung dieser Frist beachten, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil des Mietverhältnisses und regelt die Abrechnung der Nebenkosten, die der Mieter während seiner Mietdauer zu tragen hat. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Bedeutung der Abrechnungsfrist, den Einfluss des Auszugs auf die Frist, die Prüfung der Abrechnung und vieles mehr.
Die Bedeutung der Abrechnungsfrist.
Die Abrechnungsfrist ist von großer Bedeutung für Vermieter und Mieter, um eine rechtzeitige und korrekte Nebenkostenabrechnung zu gewährleisten. Gemäß § 556 Absatz 3 Satz 1 BGB beträgt diese Frist 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Frist unabhängig vom Auszug des Mieters ist.
Während dieser Zeitspanne hat der Vermieter die Möglichkeit, die relevanten Kosten zu erfassen, alle relevanten Unterlagen und Rechnungen zu sammeln und die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Auch nach dem Auszug des Mieters bleibt dem Vermieter die volle Frist zur Verfügung, um die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzusenden.
Die Konsequenzen einer versäumten Frist
Die Einhaltung der Abrechnungsfrist ist für Vermieter gesetzlich vorgeschrieben. Versäumt der Vermieter die Frist, verliert er sein Recht, Nachzahlungen von den Mietern zu verlangen. Es ist daher im Interesse des Vermieters, die Abrechnungsfrist einzuhalten, um eventuellen finanziellen Verlusten vorzubeugen.
Es ist auch im Interesse des Mieters, dass die Nebenkostenabrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt. Nur so kann er die Abrechnung zeitnah prüfen und gegebenenfalls Einwendungen geltend machen.
Vorteile einer rechtzeitigen Nebenkostenabrechnung
Eine rechtzeitige Nebenkostenabrechnung bietet sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter Vorteile:
- Der Vermieter kann eine korrekte und vollständige Abrechnung erstellen, basierend auf den tatsächlichen Kosten.
- Der Mieter hat die Möglichkeit, die Abrechnung zeitnah zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu äußern.
- Beide Parteien können auf Grundlage der Abrechnung eine finanzielle Klarheit erlangen und gegebenenfalls Nachzahlungen oder Erstattungen vornehmen.
Es ist daher ratsam, dass Vermieter und Mieter die Abrechnungsfrist im Blick behalten und alle erforderlichen Schritte unternehmen, um eine rechtzeitige und korrekte Nebenkostenabrechnung zu gewährleisten.
Auszug vor Ende der Kündigungsfrist.
Wenn ein Mieter vor dem Ende der Kündigungsfrist auszieht, bleibt er dennoch verpflichtet, die Miete und die Nebenkosten bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen. Der Auszug während des Abrechnungszeitraums hat jedoch keine Auswirkungen auf die Frist für die Nebenkostenabrechnung.
Um den Verbrauch des Mieters bis zum Auszug zu erfassen, ist der Vermieter verpflichtet, eine Zwischenablesung der Zählerstände vorzunehmen.
Vorzeitiger Auszug und Zahlungspflicht
Selbst wenn ein Mieter vor dem Ende der Kündigungsfrist aus der Wohnung auszieht, ist er weiterhin dazu verpflichtet, sowohl die Miete als auch die Nebenkosten bis zum tatsächlichen Ende der Kündigungsfrist zu bezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Mieter zum Zeitpunkt des Auszugs den gesamten Abrechnungszeitraum abgedeckt hat oder nicht.
Zwischenablesung der Zählerstände
Um den tatsächlichen Verbrauch des Mieters bis zum Auszug zu erfassen, ist der Vermieter dazu verpflichtet, eine Zwischenablesung der relevanten Zählerstände vorzunehmen. Dies ermöglicht es dem Vermieter, den Verbrauch des Mieters während der Zeit bis zum Auszug korrekt zu berechnen und in die Nebenkostenabrechnung einzubeziehen.
Einfluss auf die Nebenkostenabrechnung
Der Auszug vor Ende der Kündigungsfrist hat keinen Einfluss auf die Frist für die Erstellung und Zustellung der Nebenkostenabrechnung. Der Vermieter hat weiterhin 12 Monate Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzusenden, unabhängig davon, ob der Mieter vorzeitig ausgezogen ist oder nicht.
Vorzeitiger Auszug | Zahlungspflicht | Zwischenablesung der Zählerstände | Einfluss auf die Abrechnungsfrist |
---|---|---|---|
Ja | Ja | Ja | Nein |
Einfluss auf die Kaution.
Bei der Nebenkostenabrechnung kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, um offene Nebenkosten zu decken. Dieses Vorgehen ist auch nach dem Auszug des Mieters zulässig. Die Höhe des einbehaltenen Betrags sollte der zu erwartenden Nachzahlung entsprechen.
Der Mieter hat ein berechtigtes Interesse daran, die Nebenkostenabrechnung möglichst zeitnah nach dem Auszug zu erhalten, damit er überprüfen kann, ob die einbehaltenen Beträge gerechtfertigt sind. Allerdings kann der Vermieter die Abrechnung erst erstellen, wenn alle relevanten Abrechnungen vorliegen. Daher kann es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Abrechnung fertiggestellt ist und dem Mieter zugestellt wird.
Beispiel
Angenommen, ein Mieter zieht aus seiner Wohnung aus und hinterlässt eine Kaution in Höhe von 1.000 Euro. Nachdem die Nebenkostenabrechnung erstellt wurde, ergibt sich eine Nachzahlung von 300 Euro. Der Vermieter ist berechtigt, den entsprechenden Betrag von der Kaution einzubehalten und dem Mieter den Restbetrag zurückzuzahlen.
In diesem Fall würde der Vermieter dem Mieter 700 Euro zurückerstatten, da 300 Euro für die offenen Nebenkosten einbehalten werden. Es ist wichtig, dass die Einbehaltung der Kaution im angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Nachzahlung steht, um eine faire Abwicklung zu gewährleisten.
Prüfung der Nebenkostenabrechnung.
Als Mieter haben Sie das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und eventuelle Einwendungen geltend zu machen, falls Sie diese für unbegründet halten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie eine Einspruchsfrist von 12 Monaten nach Erhalt einer formell korrekten Abrechnung. Es ist wichtig, dass Sie die Abrechnung sorgfältig überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Kostenpositionen korrekt und gerecht aufgeteilt wurden.
Bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung sollten Sie insbesondere Folgendes beachten:
Aufschlüsselung der Kosten
Überprüfen Sie die Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpositionen. Stellen Sie sicher, dass alle umlagefähigen Nebenkosten gemäß Mietvertrag oder Betriebskostenverordnung enthalten sind. Vergleichen Sie die angegebenen Kosten mit Ihren eigenen Erfahrungen und Beobachtungen während der Mietperiode.
Abrechnungszeitraum
Stellen Sie sicher, dass der Abrechnungszeitraum korrekt angegeben ist und dem tatsächlichen Mietzeitraum entspricht. Fehler bei der Berücksichtigung des Nutzungszeitraums können zu falschen Kostenverteilungen führen.
Zählerstände
Überprüfen Sie die angegebenen Zählerstände für Strom, Wasser oder Gas. Vergleichen Sie diese mit den Messungen, die Sie möglicherweise selbst vorgenommen haben. Achten Sie auch auf eventuelle Zwischenablesungen bei einem Auszug während des Abrechnungszeitraums.
Kostenverteilung
Stellen Sie sicher, dass die Kosten fair auf die Mieter verteilt wurden. Überprüfen Sie, ob die Umlageschlüssel korrekt angewendet wurden und ob eventuell Sonderregelungen im Mietvertrag berücksichtigt wurden.
Wenn Sie nach der Prüfung der Nebenkostenabrechnung Einwendungen haben, sollten Sie diese schriftlich und innerhalb der Einspruchsfrist beim Vermieter geltend machen. Fordern Sie gegebenenfalls weitere Informationen und Belege zur Klärung der angegebenen Kosten an. Der Vermieter ist verpflichtet, Einsicht in die Rechnungen und Belege zu gewähren.
Kostenposition | Angesetzte Kosten | Prüfungsergebnis |
---|---|---|
Heizkosten | 500,00 € | Angemessen |
Wasserversorgung | 300,00 € | Zweifelhaft |
Müllbeseitigung | 150,00 € | Angemessen |
Hausmeisterkosten | 200,00 € | Angemessen |
Nach erfolgter Prüfung können Sie entscheiden, ob Sie die Nebenkostenabrechnung akzeptieren oder ob Sie Einspruch gegen bestimmte Kostenpositionen erheben möchten. Achten Sie darauf, dass eventuelle Nachforderungen oder Gutschriften innerhalb der gesetzlichen Frist beglichen werden müssen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Mögliche Verlängerung der Frist.
Die gesetzliche Frist von 12 Monaten für die Nebenkostenabrechnung kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn der Vermieter die Zustellung nicht zu vertreten hat. In der Regel ist eine Verlängerung der Frist nicht möglich. Der Mieter kann nicht verlangen, dass die Nebenkostenabrechnung früher erstellt wird.
Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Verlängerung der Frist gerechtfertigt sein kann. Zum Beispiel, wenn der Vermieter auf externe Dienstleister oder Lieferanten angewiesen ist, deren Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung noch nicht vollständig vorliegen. In solchen Fällen kann der Vermieter die Fristverlängerung beantragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Verlängerung der Frist nicht automatisch zusteht. Der Vermieter muss nachweisen, dass er keine Einflussmöglichkeit auf die Verzögerung hatte und sein Bestes getan hat, um die Nebenkostenabrechnung fristgerecht zu erstellen.
Gründe für eine mögliche Fristverlängerung | Beispiele |
---|---|
Verzögerungen bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung durch externe Dienstleister oder Lieferanten | Die Abrechnung der Heizkosten kann nicht erstellt werden, da die Daten des Energieversorgers noch nicht vorliegen. |
Mangelhafte oder unvollständige Unterlagen | Der Vermieter hat noch nicht alle Rechnungen und Belege für die Nebenkosten erhalten. |
Erkrankung oder persönliche Umstände des Vermieters | Der Vermieter war über einen längeren Zeitraum krank und konnte die Nebenkostenabrechnung daher nicht fristgerecht erstellen. |
Der Mieter sollte sich bewusst sein, dass er die Frist zur Nebenkostenabrechnung nicht eigenständig verlängern kann. Er kann lediglich den Vermieter daran erinnern, die Abrechnung fristgerecht zu erstellen. Es ist ratsam, eine freundliche aber bestimmte schriftliche Aufforderung zu senden, in der auf die gesetzliche Frist hingewiesen wird.
Mit Geduld und Verständnis sollte es möglich sein, eine Einigung mit dem Vermieter bezüglich der fristgerechten Erstellung der Nebenkostenabrechnung zu erzielen.
Prüfung der Abrechnung und Widerspruch.
Um sicherzustellen, dass die Nebenkostenabrechnung korrekt ist und keine unbegründeten Kosten enthält, ist es ratsam, als Mieter eine gründliche Prüfung durchzuführen. Hierbei sollten besonders die einzelnen Positionen und deren Berechnung überprüft werden. Sollten dabei Unstimmigkeiten oder fragwürdige Kosten auftreten, ist es wichtig, Einwendungen gegen die Abrechnung geltend zu machen. Dies dient dazu, mögliche Fehler oder Überzahlungen zu vermeiden und die eigenen Rechte als Mieter zu wahren.
Der Mieter hat gemäß der gesetzlichen Einspruchsfrist von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung ausreichend Zeit, um mögliche Einwendungen vorzubringen. Es ist ratsam, diese Frist nicht zu versäumen, da sonst mögliche Nachforderungen als akzeptiert gelten und nicht mehr angefochten werden können.
Um die Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung überprüfen zu können, hat der Mieter das Recht, Einsicht in die Rechnungen und Belege zu verlangen. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen und dem Mieter die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Beispiel für mögliche Einwendungen:
- Unplausible Berechnungen oder falsche Positionen in der Abrechnung
- Mangelnde oder fehlerhafte Belege für bestimmte Kosten
- Fehlende Angabe der Verteilerschlüssel bei den umlagefähigen Kosten
Bei der Prüfung und ggf. vorgenommenen Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung ist es ratsam, sachlich und nachvollziehbar zu argumentieren. Auf diese Weise können mögliche Diskussionen mit dem Vermieter vermieden werden und eine korrekte Abrechnung erreicht werden.
Beispiel für eine Einwendung:
„Sehr geehrter Vermieter, nach meiner sorgfältigen Prüfung der Nebenkostenabrechnung ist mir aufgefallen, dass die Kosten für die Gartenpflege unverhältnismäßig hoch ausfallen. Ich bitte daher um Zusendung der entsprechenden Belege, um den Sachverhalt genauer klären zu können. Außerdem fehlt mir die Angabe des Verteilerschlüssels bei den Heizkosten. Ich bitte um Überprüfung und Berichtigung der Abrechnung.“
Zahlungsfristen und Verjährungsfrist.
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter sind bei Zahlungen an eine Frist von 30 Tagen gebunden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung verjähren nach drei Jahren. Eine formell korrekte und vollständige Abrechnung kann der Mieter innerhalb der ersten 30 Tage prüfen und unter Vorbehalt bezahlen.
Zahlungsfristen:
- Der Mieter und Vermieter haben 30 Tage Zeit, um ihre Zahlungen zu leisten.
- Diese Frist kann jedoch vertraglich angepasst werden.
- Der Mieter kann die Nebenkostenabrechnung innerhalb der ersten 30 Tage prüfen und unter Vorbehalt zahlen.
Verjährungsfrist:
- Die Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung verjähren nach drei Jahren.
- Das bedeutet, dass sowohl der Mieter als auch der Vermieter innerhalb dieser Frist Zahlungen einfordern können.
- Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter ihre Ansprüche innerhalb dieser Frist geltend machen, da sie sonst ihre rechtlichen Möglichkeiten verlieren.
Es ist ratsam, fristgerecht zu zahlen und die Verjährungsfrist im Hinterkopf zu behalten, um mögliche Zahlungsaufforderungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Zahlungsfristen | Verjährungsfrist |
---|---|
30 Tage | 3 Jahre |
Beachten Sie, dass Zahlungsfristen und Verjährungsfrist von Nebenkostenabrechnungen gesetzliche Vorgaben sind und von den Parteien nicht willkürlich geändert werden können. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten sich dieser Fristen bewusst sein und ihre finanziellen Verpflichtungen innerhalb dieser Zeit erfüllen.
Umlagefähige Nebenkosten.
Bei der Ausstattung einer Mietwohnung fallen verschiedene Kosten an, die auf die Mieter umgelegt werden können. Diese umlagefähigen Nebenkosten sind im Mietvertrag oder in der Betriebskostenverordnung festgelegt. Es gibt insgesamt 16 Positionen, die als umlagefähige Nebenkosten gelten. Hier sind einige Beispiele:
- Grundsteuer
- Wasserversorgung
- Müllbeseitigung
- Hausmeisterkosten
Die genauen Kostenarten sollten im Mietvertrag festgelegt oder zumindest auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter über die umlagefähigen Nebenkosten informiert sind und keine Missverständnisse entstehen.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Nur die im Mietvertrag oder der Betriebskostenverordnung aufgeführten Positionen gelten als umlagefähig. Alle anderen Kosten müssen vom Vermieter getragen werden.
Die umlagefähigen Nebenkosten können je nach Wohnsituation unterschiedlich sein. Daher ist es ratsam, den Mietvertrag sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten mit dem Vermieter zu kommunizieren. Durch ein transparentes Verständnis der umlagefähigen Nebenkosten können sowohl der Vermieter als auch der Mieter potenzielle Konflikte vermeiden.
Einfluss auf den Nutzungszeitraum.
Um die Nebenkostenabrechnung korrekt zu erstellen, ist es wichtig, den Unterschied zwischen dem Abrechnungszeitraum und dem Nutzungszeitraum zu verstehen. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich auf den Zeitraum, für den die Kosten erstellt werden, während der Nutzungszeitraum die Zeit angibt, in der der Mieter die Wohnung gemietet hat.
Der Nutzungszeitraum umfasst den Zeitraum, in dem der Mieter die Wohnung tatsächlich genutzt hat, unabhängig von Start- und Enddatum der Nebenkostenabrechnung. Es ist wichtig, dass der Vermieter den Nutzungszeitraum bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung korrekt berücksichtigt.
Fehler bei der Berücksichtigung des Nutzungszeitraums können zu Nachzahlungsforderungen oder höheren Kosten führen. Wenn der Nutzungszeitraum beispielsweise kürzer ist als der Abrechnungszeitraum, kann der Mieter möglicherweise nicht für die gesamten angefallenen Kosten verantwortlich gemacht werden.
Ein Beispiel für den Einfluss des Nutzungszeitraums auf die Nebenkostenabrechnung:
Ausgaben | Abrechnungszeitraum | Nutzungszeitraum | Kosten |
---|---|---|---|
Heizung | Januar – Dezember 2022 | Januar – Juni 2022 | 600 Euro |
Wasser | Januar – Dezember 2022 | Januar – Dezember 2022 | 800 Euro |
Gesamtkosten | – | – | 1.400 Euro |
In diesem Fall hat der Mieter die Wohnung nur bis Juni 2022 genutzt. Daher sollte die Heizung nur für diesen Zeitraum in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf 600 Euro. Die Wasserkosten hingegen sollten für den gesamten Abrechnungszeitraum von Januar bis Dezember 2022 berechnet werden, da der Mieter die Wasserleitungen das ganze Jahr über genutzt hat. Die Gesamtkosten betragen in diesem Fall 1.400 Euro.
Indem der Vermieter den Nutzungszeitraum und den Abrechnungszeitraum entsprechend berücksichtigt, kann eine faire und genaue Nebenkostenabrechnung erstellt werden. Der Mieter sollte darauf achten, dass diese Faktoren bei der Prüfung der Abrechnung berücksichtigt wurden.
Recht auf Dokumenteneinsicht.
Der Mieter hat das Recht, Einsicht in die Rechnungen und Belege der Nebenkostenabrechnung zu verlangen. Sie als Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Einsicht zu gewähren. Der Mieter kann auch Einsicht in die Abrechnungen der anderen Mietparteien verlangen, um Kosten bei Unstimmigkeiten vergleichen zu können.
Um sicherzustellen, dass der Mieter sein Recht auf Dokumenteneinsicht ausüben kann, sollten Sie als Vermieter alle relevanten Unterlagen und Belege der Nebenkostenabrechnung bereithalten. Dazu gehören beispielsweise Rechnungen für Heiz-, Wasser- und Stromkosten, Kosten für Hausmeister- und Reinigungsdienste sowie Versicherungsbeiträge.
Die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen dient dem Zweck, dem Mieter die Möglichkeit zu geben, die Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit der Nebenkostenabrechnung zu überprüfen. Es ist ratsam, dem Mieter bei Bedarf eine Kopie der relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Einsicht kann vom Mieter in der Regel persönlich erfolgen, entweder bei Ihnen als Vermieter oder bei einem von Ihnen beauftragten Verwalter. Es empfiehlt sich, einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass die Unterlagen zur Verfügung stehen und ausreichend Zeit für die Prüfung eingeplant werden kann.
Die Gewährung des Rechts auf Dokumenteneinsicht ist sowohl im Interesse des Mieters als auch des Vermieters. Der Mieter kann so die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung überprüfen und eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten rechtzeitig erkennen. Gleichzeitig schaffen Sie als Vermieter Transparenz und Vertrauen.
Vergleichstabelle: Kosten bei Unstimmigkeiten
Position | Mieter 1 | Mieter 2 | Mieter 3 |
---|---|---|---|
Heizkosten | 500€ | 600€ | 550€ |
Wasserkosten | 100€ | 150€ | 120€ |
Stromkosten | 80€ | 100€ | 90€ |
Beispiel einer Vergleichstabelle, die den Mieterinnen und Mietern ermöglicht, die Kosten bei Unstimmigkeiten in der Nebenkostenabrechnung zu vergleichen. Die Tabelle zeigt die Kosten für Heizkosten, Wasserkosten und Stromkosten für drei verschiedene Mieter.
Durch den Vergleich der Kosten können mögliche Fehler oder Ungenauigkeiten in der Abrechnung identifiziert werden. Wenn ein Mieter feststellt, dass seine Kosten im Vergleich zu anderen Mietern unverhältnismäßig hoch sind, kann dies auf eine falsche Berechnung oder Verteilung der Kosten hinweisen.
Fazit.
Die Nebenkostenabrechnungsfrist nach dem Auszug eines Mieters bleibt unverändert bei 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Ein Auszug während dieses Zeitraums hat keinen Einfluss auf die Frist. Es ist wichtig, dass der Mieter die Abrechnung sorgfältig prüft und bei Unstimmigkeiten Einwendungen vorbringt. Der Vermieter ist verpflichtet, Einblick in die Rechnungen und Belege zu gewähren.
FAQ
Welche Frist gilt für die Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug?
Worin besteht die Bedeutung der Abrechnungsfrist?
Hat der Auszug vor Ende der Kündigungsfrist Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung?
Wie wirkt sich der Auszug auf die Kaution aus?
Wie sollte die Nebenkostenabrechnung geprüft werden?
Kann die Frist für die Nebenkostenabrechnung verlängert werden?
Was ist zu tun, wenn man Einwendungen gegen die Abrechnung hat?
Wie lange gelten die Zahlungsfristen und die Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung?
Welche Kosten gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten?
Welchen Einfluss hat der Nutzungszeitraum auf die Nebenkostenabrechnung?
Hat der Mieter das Recht auf Dokumenteneinsicht?
Gibt es eine Frist für die Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug?
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